Sehr geehrte Damen und Herren,
wir befinden uns inmitten einer großen Herausforderung für unsere Region und für unser Land. Die Corona-Krise ist ein historischer Kraftakt für alle Menschen in Deutschland. Mich erreichen seit Tagen sehr viele Zuschriften der Bevölkerung – von Unternehmern und Beschäftigten, von älteren Menschen, besorgten Vätern und Müttern.
Das Positive vorweg: Unser Land ist für diese besondere, ja vielleicht nie dagewesene Situation vorbereitet. Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Wir profitieren von Rücklagen des Staates, auf die wir in diesen Krisenzeiten zurückgreifen können. Und wir haben die Herausforderung frühzeitig entschlossen, aber besonnen angenommen. Denn eines ist klar: Der Schutz der Bevölkerung hat die oberste Priorität.
Es ist entscheidend, dass wir aus den Erfahrungen in Italien lernend, die intensivmedizinischen Kapazitäten deutlich aufstocken. Dazu haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen, dass die Anzahl der derzeit verfügbaren 28.000 intensivmedizinischen Behandlungsplätze in deutschen Krankenhäusern schnellstmöglich verdoppelt werden. Die Bundesregierung beschließt dazu bereits in der kommenden Woche einen finanziellen Rettungsschirm für die Krankenhäuser, damit diese den zu erwartenden Kraftakt beim Aufbau neuer Kapazitäten und der Behandlung akuter Notfälle in großer Anzahl stemmen können. Dadurch stellen wir sicher, dass jeder Akut-Patient die notwendige Behandlung erhält, um die Erkrankung mit dem Corona-Virus zu überstehen. Parallel dazu hat der Bund die zentrale Beschaffung von notwendigem medizinischen Material wie Gesichtsschutz oder Desinfektionsmitteln organisiert, damit die durch die hohe internationale Nachfrage entstandenen Engpässe möglichst schnell abgefedert werden. Dafür hat die Bundesregierung ad hoc 900 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, um persönliche Schutzausrüstung für medizinisches Personal (250 Mio. EUR) und die notwendige Ausstattung zusätzlicher „Intensiv-Betten“ zu beschaffen.
Aber ganz zentral kommt es auch auf jeden einzelnen von uns an. Jeder kann einen entscheidenden Beitrag für sich und andere leisten. Umso stärker wir in der jetzigen Situation auf persönliche Kontakte verzichten, desto weniger kann sich das Virus ausbreiten und umso mehr Zeit haben wir, damit alle ergriffenen Maßnahmen die volle Wirkung ergreifen. Auch ich weiß, dass es gerade in Krisenzeiten schwer ist, sich nicht mit Freunden und der Familie zu treffen oder auszutauschen. Aber leider ist dies aktuell der beste Schutz. Deshalb erachte ich die getroffenen Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens als ärgerlich, aber notwendig. Noch ärgerlicher aber ist, dass es noch viel zu viele Mitmenschen gibt, die die gegenwärtigen Entwicklungen als Lappalie abtun und durch ihr unverantwortliches Verhalten sich und andere gefährden. Ich hoffe, dass die Einsicht möglichst rasch auch bei den letzten Zweiflern einsetzt, damit wir die Krise möglichst bald erfolgreich überwinden und nicht noch einschneidendere Einschränkungen erleben müssen.
Und ganz besonders gravierend ist die Lage derzeit für die deutsche Wirtschaft. Mir ist bewusst, dass viele Unternehmen in der laufenden Entwicklung in eine existenzielle Notlage geraten werden. Aber auch die vielen Beschäftigten in unserer Region stehen vor Unsicherheiten wie es beruflich und in der Familie weitergehen soll. Mir ist es wichtig, Ihnen zu versichern, dass die Politik auf allen Ebenen fest entschlossen ist, alles Mögliche und Notwendige zu tun, um die Folgen der Krise so gut es geht zu dämpfen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird dazu dienen, der Sicherung von Arbeitsplätzen sowie der Liquiditätssicherung unserer Unternehmen dienen.
Für die Bundesregierung und für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt: Kein gesundes Unternehmen soll wegen den Folgen der Corona-Krise in die Insolvenz gehen. Kein Arbeitnehmer mit langjähriger Betriebszugehörigkeit soll deswegen seinen Job verlieren.
Im Folgenden möchte ich Ihnen wesentliche Maßnahmen erläutern, die wir bereits auf den Weg gebracht haben bzw. auf den Weg bringen werden.
Bereits in der letzten Woche hat der Bundestag die Hürden für den betrieblichen Einsatz von Kurzarbeitergeld abgesenkt. Dies hat viele Betriebe bereits in der Finanzkrise im Jahr 2009 massiv entlastet. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen beantragen und einsetzen. Dies ist bereits dann der Fall, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Die Regelung gilt auch für Leiharbeiter. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Die Herabsetzung der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- Vorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden. Die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig. Schließlich werden Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrückständen ausgesetzt, wenn das Unternehmen von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.
Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Darüberhinausgehende Anträge auf Stundung oder Herabsetzung müssen gesondert begründet werden. Die Lohnsteuer und auch die Abgeltung-/Kapitalertragsteuer behalten die Unternehmen und Selbständigen für ihre Arbeitnehmer und Kapitalanleger ein. Diese Beträge schuldet nicht das Unternehmen/der Selbständige und können daher in der Regel nicht gestundet werden. Die Wirtschaft hat nun Sicherheit, da die Anweisungen für die Verwaltung einheitlich abgestimmt und angewendet werden. Voraussetzung für diese Erleichterungen ist ein Antrag des Unternehmens unter Darlegung der Verhältnisse beim örtlich zuständigen Finanzamt.
In der nächsten Woche wird der Bundestag auf unseren Vorschlag hin die Insolvenzantragsfristen aussetzen, um Unternehmer auch hier entscheidend vom Druck der insolvenzrechtlichen Vorgaben zu entlasten.
Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden. Dazu werden unsere etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Beispiele hierfür sind die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit sowohl für Bestandsunternehmen als auch für Gründerunternehmen. Insgesamt wird die Bundesregierung ein Direkthilfe-Programm auf den Weg bringen, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen soll. Aktuell – und dies kann sich jederzeit ändern – handelt es sich dabei um einen Umfang von circa 40 Milliarden Euro. Zusätzliche Sonderprogramme, die über die bestehenden Programme aufgelegt werden sollen, müssen durch die EU-Kommission genehmigt werden. Finanz- und Wirtschaftsministerien arbeiten mit Hochdruck daran.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Clearingstelle einrichten als Anlaufstelle für die Sozialpartner, um praktische Fragen aller Art, insbesondere arbeitsrechtliche Fragen, schnell und unbürokratisch aufzunehmen und zu beantworten.
Wir verstehen die Nöte vieler Beschäftigter, die als Eltern aufgrund von Schul- oder Kitaschließungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, aber nicht von zuhause aus arbeiten können. Viele Eltern sind besorgt angesichts drohender Lohneinbußen. Die Arbeitgeber sind daher aufgerufen, zu pragmatischen, kreativen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen, damit Beschäftigung und Löhne gesichert werden. Um im Notfall unzumutbare Härten zu vermeiden, prüfen wir derzeit entgeltsichernde Maßnahmen für jene Elternteile, die die Kinderbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können – z. B. über eine neue Entschädigungsregelung.
Auch der Landtag von Baden-Württemberg unterstützt mit insgesamt fünf Milliarden Euro. Das Programm enthält einen Härtefallfonds für Selbstständige und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro. Direkte Zuschüsse sollen die Betroffenen bei der Überbrückung von finanziellen Engpässen unterstützen. Bei der L-Bank wird ein Beteiligungsfonds mit einem Volumen von einer Milliarde Euro aufgelegt, um die kleineren Mittelständler mit einer Erhöhung des Eigenkapitals zu stabilisieren. Weitere 0,5 Milliarden Euro fließen in das Bürgschaftsprogramm der L-Bank, zwei Millionen Euro sind für ein Krisenberatungsprogramm für Selbstständige und kleine Unternehmen vorgesehen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meinen Kollegen Karl Rombach MdL und Guido Wolf MdL ganz herzlich für diese schnelle Entscheidung, die maßgeblich auf die CDU im Landtag zurückzuführen ist, bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist nur ein kleiner Teil der Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen. Unser Dreiklang besteht aus dem Schutz der Bevölkerung, der Unterstützung von Unternehmen und dem Erhalt der Arbeitsplätze. Ich bin überzeugt, dass wir die Krise meistern werden, wenn wir zusammen stehen und füreinander da sind!
Gerne stehe ich Ihnen für weitergehende Fragen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich über die Internetseiten der zuständigen Ministerien in Bund und Land sowie von meinem Kollegen Karl Rombach und mir zu informieren. Stehen wir zusammen und tragen wir nach dem Selbstverständnis unserer Partei Verantwortung für unsere Region und für unser Land.
Bleiben Sie gesund.
Mit den besten Grüßen
Ihr Thorsten Frei