Der Kreistag hat mit sehr großer Mehrheit einen gemeinsamen Resolutionsentwurf der Fraktionen CDU, SPD und FDP zur beabsichtigten Neuschaffung eines Standortübungsplatzes für das Jägerbataillon 292 durch die Bundeswehr beschlossen. „Die beschlossene Resolution ist ausgewogen. Eine Fundamental-Ablehnung wie die Grünen es vorgeschlagen haben bringt nichts. Wir wollen das beste Erreichen. Wir haben auch klar in der Resolution zum Ausdruck gebracht, dass wir das bisherige Betriebs-Reglement ohne den neuen Übungsplatz weiterzuführen klar bevorzugen. Die Frage, ob das Projekt von der Bundeswehr weiterverfolgt wird oder nicht, kann nicht durch uns entschieden werden“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende und Oberbürgermeister Jürgen Roth.
Die Bundeswehr ist fest im Schwarzwald Baar-Kreis verwurzelt und mit seinen Bürgern verbunden und dies solle auch in Zukunft so bleiben. Es kann festgestellt werden, dass ohne Einrichtung eines neuen standortnahen Übungsplatzes, die Übungsräume am Standort Immendingen aufgegeben und die notwendigen Übungen an anderen Übungsplätzen erfolgreich organisiert wurden. Eine Fortführung in der bisherigen Form erscheint de facto also durchaus möglich.
Die Resolution greift daher die Punkte auf, die bei der weiteren Entscheidung maßgeblich sein müssen:
1. Das Naturschutzgroßprojekt Baar darf durch die geplante Erweiterung des Standortübungsplatzes in seiner überregionalen Bedeutung und herausragenden Wirkung für die Ökosysteme nicht negativ tangiert werden.
2. Der Landkreis darf in seinen Bestrebungen zur nachhaltigen Positionierung als Naherholungs- und Tourismusregion nicht eingeschränkt werden.
3. Die Nachsorgeklinik Tannheim mit herausragender Bedeutung für die medizinische Behandlung schwerstkranker Kinder und deren Familien ist in besonderer Weise von einer intakten Umwelt und Ruhe abhängig. Sie stellt deshalb sehr spezielle Anforderungen an das Verfahren und bedingt eine besondere Sensibilität, die bei den weiteren Prüfschritten im Verlaufe des Verfahrens unbedingt berücksichtigt werden müssen.
4. Die gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten (Natur-/Arten-/Wasser-Schutz; Emissionen…) und deren Ergebnisse müssen einem „Drittvergleich“ standhalten, das heißt, es erfolgt keine Bevorzugung der Nutzung durch die Bundeswehr im Vergleich zu einer anderen Nutzung.
Ebenso wird gefordert, dass das Verfahren mit maximaler Transparenz ablaufen und sämtliche Untersuchungen und politischen Diskussionen sind ergebnisoffen zu führen sind.
Die Resolution wurde mit 37 zu 13 Stimmen beschlossen.