Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist es ein großes Anliegen, Sie – ergänzend zu meinem Schreiben vom vergangenen Wochenende – mit diesem zweiten Brief über die weiteren Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Gestern war in dieser Hinsicht ein bemerkenswerter Tag. Der Deutsche Bundestag hat in einmaliger Art und Weise in 1., 2. und 3. Lesung das größte Hilfsprogramm der Bundesrepublik beschlossen.
Wir haben unser Gesundheitssystem in kürzester Zeit auf die neue Herausforderung umgestellt und die Beschaffung von wichtigen medizinischen Materialien zentralisiert und binnen Wochenfrist haben private Unternehmen bspw. mit der Produktion von dringend benötigten Beatmungsmaschinen, Desinfektionsmitteln und Atemschutzmasken in Deutschland begonnen. Wirtschaftspolitisch unterstützen wir mit einem einzigartigen Maßnahmenbündel und milliardenschweren Hilfen unsere Unternehmen in ihrem Bestand. Wir garantieren jedem Bürger die Sicherung der Grundbedürfnisse, auch wenn die Krise durch den Einbruch der Wirtschaft zu Einkommenseinbußen führt. Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass mehr als 150.000 deutsche Staatsbürger trotz massiver weltweiter Reisebeschränkungen nach Deutschland heimkehren konnten. Es wird auch weiter alles Mögliche getan, dass jeder deutsche Staatsbürger zurückgeholt wird.
Auf all das Erreichte können wir gemeinsam stolz sein, denn schließlich solidarisieren sich ganz spürbar auch die Menschen miteinander. Die Bewegungseinschränkungen werden größtenteils eingehalten, so dass die Bewegungen in Deutschland um 70 % zurückgegangen sind. Ganz viele Menschen engagieren sich durch Einkaufshilfen für ihre Mitmenschen. Insbesondere diese sozialen Aspekte stimmen mich zuversichtlich, dass wir diese Krise als Land gemeinsam meistern und hoffentlich bald auch zur Normalität zurückkehren werden.
Lassen Sie mich im Folgenden auf die wichtigsten Punkte der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Hilfen für die Wirtschaft eingehen. Diese belaufen sich auf ein Volumen von 156 Milliarden Euro und weitere Kreditermächtigungen im Umfang von 200 Milliarden Euro. Hinzu kommen Garantien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen in Höhe von 400 Milliarden Euro sowie eine Erhöhung des Garantierahmens im Bundeshaushalt von aktuell 465 Milliarden Euro auf maximal 1,068 Billionen Euro. Insgesamt werden wir damit einen Schutzschirm von rund 1,8 Billionen Euro aufspannen. Das entspricht mehr als der Hälfte des Bruttoinlandsprodukts von rund 3,5 Billionen Euro. Meinen Kollegen und mir innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es nicht leichtgefallen, die Zustimmung zu diesen Summen zu erteilen. Nach Abwägung aller Argumente steht für mich jedoch fest: Diese Maßnahmen sind richtig, notwendig und angemessen. Es kommt damit klar zum Ausdruck, dass wir alles für den Schutz der Bevölkerung, die Unterstützung der Unternehmen sowie den Erhalt der Arbeitsplätze unternehmen. Die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen bestätigen uns einmal mehr in unserer Haltung, dass wir in wirtschaftlich guten Zeiten keine neuen Schulden aufnehmen dürfen. Durch den massiven Abbau von Staatsschulden in den vergangenen zehn Jahren und hohe Milliardenrücklagen können wir uns diese Hilfen leisten.
Bei allen notwendigen Ausgaben ist es für mich entscheidend, dass ab dem Jahr 2023 der Bundeshaushalt jährlich ein Zwanzigstel der außergewöhnlichen Nettokreditaufnahme von rund 100 Milliarden Euro tilgen wird. Damit sorgen wir vor, dass die zukünftigen Generationen nicht übermäßig und dauerhaft mit der jetzigen Schuldenaufnahme überfordert werden. Auch damit ist garantiert, dass wir die jungen Menschen und deren Zukunft im Blick haben. Wir weichen vom Grundsatz einer generationengerechten Finanzpolitik nicht ab – auch das ist ein Ausdruck von der Übernahme von Verantwortung in diesen Krisenzeiten.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll Firmen in existenzbedrohenden Schieflagen helfen. Dies betrifft Unternehmen, die eine Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse größer als 50 Millionen Euro sowie mehr als 249 Beschäftigte haben. Wir stellen dabei einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro bereit, um die Voraussetzungen dafür zu legen, dass sich die Unternehmen am Kapitalmarkt leichter zu refinanzieren können.
Darüber hinaus sind 100 Milliarden Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen zur Refinanzierung der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen.
Wir unterstützen Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer mit 50 Milliarden Euro. Diese Direkthilfen sollen unbürokratisch und rasch erfolgen und haben je nach Größe einen Umfang von 9.000 Euro bis 15.000 Euro. Die Bewilligung wird über das Land laufen. Wie bereits mit dem letzten Schreiben angekündigt, wird diese Maßnahme von einem Hilfsprogramm Baden-Württembergs flankiert. Beide Programme können auch kombiniert werden. Die Formulare sind bereits seit gestern auf der Seite des Landeswirtschaftsministeriums abrufbar. Es wird einen vollelektronischen Antragsprozess geben. Die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) hat zudem eine Hotline unter der Telefonnummer 07721-922244 für die Unternehmen eingerichtet.
Gerade für kleine und mittelständige Unternehmen ist es wichtig, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in unbegrenztem Volumen Hilfskredite zur Verfügung stellen wird, um die Unternehmen mit Liquidität zu versorgen. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen. Für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, gibt es den KfW-Unternehmerkredit, für Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung, für mittelständische und große Unternehmen stehen weiterhin Konsortialfinanzierungen zur Verfügung. Durch unseren Einsatz ist es gelungen, die Risikoübernahme durch den Bund noch einmal von 80% auf 90% anzuheben, so dass die Kreditvergabe noch einfacher erfolgt und mehr Unternehmen erreicht.
Nachdem der Bundestag bereits vor zwei Wochen den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 beschlossen hat, haben wir zusätzlich geregelt, dass bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet wird. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts.
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Gerade im wichtigen Bereich der Möglichkeit, Steuerzahlungen Stunden zu können, werdend die Finanzverwaltungen angewiesen, keine strengen Anforderungen zu stellen.
Die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, die normalerweise bei drei Wochen liegt, wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Neben dem Insolvenzgrund der Pandemie, müssen außerdem Sanierungschancen vorliegen.
Neben den direkten und unmittelbaren Hilfsmaßnahmen für die Unternehmen, unterstützten wir auch unsere Familien. Der Zugang zum Kinderzuschlag wird stark vereinfacht, in dem das Einkommen der Eltern nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft wird, sondern bereits der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung ausreicht. Es wird zudem eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben.
Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil Kitas und Schulen aufgrund der Corona-Epidemie geschlossen sind und keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, werden für den Verdienstausfall entschädigt. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen.
Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen bis zum 30. Juni 2020 kann durch Stundung Rechnung getragen werden. Wir hoffen, dass diese Regelung nirgend greifen muss und dass Mieter und Vermieter im beiderseitigen Einverständnis zu gemeinsamen Lösungen kommen. Klar ist aber auch, dass wir niemanden in der Krise unverschuldet im Regen stehen lassen.
Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden unter anderem die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei Rentnern aus jetzt dringend benötigten Berufen wird von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben.
Um die Probleme der Saisonarbeit insbesondere in der Landwirtschaft zu mildern, wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet.
In diesen Tagen wird sichtbar, wie viel Verantwortung die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen tragen. Eine solide Finanzausstattung ist dringender denn je. Krankenhäuser sollen für jedes Bett, das wegen der Verschiebung planbarer Operationen und Behandlungen zunächst frei bleibt, eine Tagespauschale erhalten. Für neu eingerichtete intensivmedizinische Betten mit Beatmungsmöglichkeit sollen die Kliniken ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten. Auch Reha-Einrichtungen werden finanziell unterstützt und dürfen Patienten zur Kurzzeitpflege und zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen.
Weiterhin planen für bereits für die Zukunft. Das Bundesgesundheitsministerium soll etwa Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder zur Stärkung der personellen Ressourcen einleiten.
All diese Maßnahmen unterstreichen, wie ernst wir die Herausforderung und den Schutz der Bevölkerung nehmen. Jetzt gilt es, die Wirkung dieser Maßnahmen zu analysieren und gegebenenfalls dynamisch anzupassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten Tagen haben die Bundesregierung und die Koalition bewiesen, dass wir entschlossen zum Wohle der Bürger in Deutschland handeln. Mein Resümee: Unser Staat und unsere Gesellschaft sind sehr leistungsfähig. Wir können extrem schnell auch auf Krisen reagieren. Die Bürger in Deutschland können sich auf ihre Bundesregierung und die CDU verlassen. Sie können sich zu jeder Zeit in Deutschland sicher fühlen.
Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Gesundheit und Kraft für die kommenden Wochen.
Mit den besten Grüßen
Ihr Thorsten Frei