„Ich bin sehr verwundert und enttäuscht darüber, dass der Lückenschluss B 523 lediglich als neunte Maßnahme und damit mit dem niedrigsten Bewertungsergebnis in die 2. Stufe Ihrer Umsetzungskonzeption mit Planungsbeginn bis 2025 eingeordnet wurde.“ Diese deutlichen Worte richtet der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei in einem Brief an Verkehrsminister Winfried Hermann. Sie beziehen sich auf die am 20. März durch das Verkehrsministerium vorgestellte Umsetzungskonzeption.
In diesem Zusammenhang stellt Frei noch einmal auf die frühere Korrespondenz mit Minister Hermann in der Sache ab. Darin hat Frei unter anderem darauf gedrängt, dass der zweite Bauabschnitt der B 523, der in der Priorisierungsliste des Landesverkehrsministers zur Vorbereitung des Bundesverkehrswegeplanes vom Herbst 2013 als wichtigstes südbadisches und viertwichtigstes baden-württembergisches Bundesstraßenneubauprojekt bewertet wurde, analog in der neuen Umsetzungspriorisierung abgebildet werde.
Hermann entgegnete in seinem Antwortschreiben vom 20. Februar 2017, dass er „aufgrund der hohen Dringlichkeit des Abschnittes davon ausgehe, dass diese auch unter neuen Rahmenbedingungen bestätigt werden wird.“
Aus Sicht von Thorsten Frei widerspricht „die nunmehr vorliegende Umsetzungskonzeption Ihrer Aussage im Schreiben vom 20. Februar 2017 so grundlegend, dass dies in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Die Verschlechterung der Priorisierung im vorliegenden Fall ist nicht nachvollziehbar und konterkariert die selbst auferlegten Prinzipien von Nachvollziehbarkeit und Transparenz.“
„Den politisch Verantwortlichen vor Ort, aber auch den vielen Unternehmen sowie Bürgern, die mehr als 30 Jahre für diese verkehrliche Entlastung eingetreten sind, ist ein solches weiteres Hinhalten nicht vermittelbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon eine Entwurfsplanung vorliegt und die Realisierung des Projekts nicht allzu komplex ausfallen dürfte“, so Frei weiter.
Insofern appelliert Frei abschließend ganz dringend an Winfried Hermann, die Umsetzungskonzeption noch einmal dahingehend zu überprüfen, dass das Landesverkehrsministerium im Zusammenwirken mit den Regierungspräsidien und der zuständigen Straßenbauverwaltung alles erdenkliche unternimmt, um die Kapazitäten für eine deutlich schnellere Realisierung von Planungsmaßnahmen zu schaffen.